Die in der politischen und moralischen Auseinandersetzung mit dem Dritten Reich von den Deutschen immer wieder geforderte „Aufarbeitung der Vergangenheit“ wird als Stichwort explizit vom Erzähler genannt (S. 87/Z. 14; vgl. 160/27 ff.). Bei allem, was wir hierzu im Roman finden, ist zu bedenken, dass wir an die Perspektive des Ich-Erzählers gebunden bleiben, selbst wenn wir ihm widersprechen wollen.
1. Das Thema „Aufarbeitung der Vergangenheit“ in Deutschland 1966
Michael spricht von der Situation in Deutschland im Jahr 1966, wie sich aus einer Synchronisation der Daten von Prozess und Lebenslauf Hannas (S. 91) ergibt. Sein Professor ist einer der wenigen, die sich damals mit der Nazi-Vergangenheit auseinandersetzten (86/12 ff.); Thema seines Seminars war „das Verbot rückwirkender Bestrafung“ (86/19).
Die Studenten, die an diesem Seminar teilnehmen, sehen sich als Avantgarde der Aufarbeitung und Aufklärung (87/14 ff.); sie wollen verurteilen, wollen eine ganze Generation verurteilen, wollen ihre Eltern kollektiv zur Scham verurteilen (87/29 und 88/15 f.). Sie sie voll Eifer, sind Eiferer im biblischen Sinn der Zeloten (S. 87 f.) - „jetzt“ sieht Michael, dass dieses Eifern „tatsächlich abstoßend war“ (87/25). - Das gleiche Bild zeichnet er für die Teilnehmer der Studentenunruhen im folgenden Jahr (S. 160 f.): In der Auseinandersetzung um das Dritte Reich geht es den Jungen mehr um die Abrechnung mit den Eltern - der politisch-moralische Streit ist nur eine Form des Generationenkonflikts (161/17); nur bei wenigen (wie bei Michael) ist die Sache selbst „das eigentliche Problem“ (162/18).
Er selbst distanziert sich von den Studenten des Jahres 1967 (162/6 ff.; 160/28 ff.), denen er „auftrumpfende Selbstgerechtigkeit“ (162/29 f.) bescheinigt. Doch gibt es eine sonst unverständliche Bemerkung, in der er sich als den eifernden Studenten zugehörig erweist: Er berichtet von seinem Besuch beim Vorsitzenden Richter, den er eigentlich über Hannas Analphabetismus und dessen Konsequenzen aufklären will (II 16); gegen sein damaliges Selbstverständnis kommentiert er, es sei ihm nicht wirklich um Gerechtigkeit gegangen, er habe nur an Hanna „rummachen“ wollen (153/21 ff.). Diese völlig unvorbereitete Bemerkung kann ich nur als Versuch verstehen, Michaels Zugehörigkeit zu den eifernden Jungen auszudrücken, bei denen erlebte Verstrickung und Scham in Aggression umgeschlagen seien (162/1 ff.). [Dass er sich zugehörig fühlen will (163/11 f., vgl. 89/12 f. und bereits Kap. I 13), ist noch etwas anderes: Das ist die Folie, vor der die Liebe zu Hanna als sein Leiden im rechten Licht erstrahlt!]
Während des Prozesses entdeckt Michael, dass Hanna nicht lesen konnte. In seinen Überlegungen im Anschluss an diese Entdeckung versucht Michael hinter Hannas Motive für ihr Agieren im KZ und für ihr Auftreten vor Gericht zu kommen (S. 127 ff.). Als Ergebnis vielfacher Überlegungen trägt er vor, dass Hanna „akzeptierte, daß sie zur Rechenschaft gezogen wurde“ (128/21.). Und dann folgt ein vielsagender Satz: „Sie verfolgte nicht ihr Interesse, sondern kämpfte um ihre Wahrheit, ihre Gerechtigkeit.“ (128/23 f.) Da sie „sich immer ein bisschen verstellen“ musste (wieso?) und nie „ganz sie selbst sein“ konnte, sieht das Ergebnis dann etwas kläglich aus, stellt er fest.
Für die Kenntnis der Vorgänge im Dritten Reich behauptet Michael, damals (1966) habe es eigentlich wenig „Anschauung“ vom Leben und Morden in den Lagern gegeben (142/11 ff.); erst seit den achtziger Jahren seien die relevanten Bücher wieder aufgelegt worden (142/22 ff.), heute sei die Welt der Lager, auch durch Filme, dagegen „ein Teil der gemeinsamen vorgestellten Welt“ (142/25 f.). - Es folgt dann eine für mich unverständliche Erklärung über die Meinung der Phantasie: Diese habe damals gemeint, zur Erschütterung durch die Lagerereignisse passe die Bewegung der Phantasie nicht (143/1 ff.); sie habe sich deshalb die Ereignisse nicht angeeignet. - Zu seiner Einschätzung, es habe damals kein zutreffendes Bild der KZ-Ereignisse gegeben, passen auch die Episoden von der unkommentierten Erzählung des Fahrers (S. 145 ff.) und vom vergeblichen Versuch Michaels, sich in Struthof ein eigenes Bild von einem KZ zu machen (II 14).
Zu dieser Darstellung der Situation 1966 kann man historisch Stellung nehmen; was sie für die Reflexion Michaels bedeutet, wird zu prüfen sein. Ich halte als Altersgenosse Michaels seine Bemerkung über die damals greifbare Literatur für falsch; der Bericht vom Nürberger Ärzteprozess („Medizin ohne Menschlichkeit“, hrsg. von A. Mitscherlich 1949) ist 1960 als Fischer-Taschenbuch erschienen (Startauflage 50.000); Rudolf Höss: Kommandant in Auschwitz, ist 1963 bei dtv erschienen; Primo Levi: Ist das ein Mensch?, ist im November 1961 als Fischer-Taschenbuch in Deutschland erschienen, ich habe ein Exemplar am 15. Januar 1962 gekauft; Adolf Eichmann wurde 1961 in Jerusalem der Prozess gemacht, 1962 wurde er hingerichtet; im Frankfurter Auschwitz-Prozess wurde im August 1965 das Urteil gesprochen - vorher war 22 Monate verhandelt worden, war 22 Monate in der Presse berichtet worden (1965 erschien dazu P. Weiss: Die Ermittlung). Walter Hofers Textsammlung „Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945“ ist als Fischer-Taschenbuch 1957 erschienen und hat in den nächsten 15 Jahren eine Auflage über 600.000 erreicht - das alles sehe ich ohne Recherchen, nur bei einem Blick in meinen inzwischen wiederholt verkleinerten Bücherschrank.
Mit der Metapher der Betäubung umschreibt Michael seine Fühllosigkeit gegenüber Hanna (96/19-22); ein ähnliches Betäubtsein beobachtet er jedoch, minimal abgeschwächt, auch bei den anderen (97/15 ff.), außer bei den Anwälten; ein ähnliches Betäubtsein habe auch die KZ-Häftlinge ergriffen gehabt (98/18 ff. - er beruft sich auf die Literatur der Überlebenden). Kurz, es habe eine große „Gemeinsamkeit des Betäubtseins“ gegeben (99/4 ff.); sogar das Buch der überlebenden Jüdin atme die Betäubung (114/30). - Im Widerspruch hierzu steht Michaels Bemerkung, die anderen Studenten seien im Prozess „stets aufs neue entsetzt“ (98/12) gewesen.
Auch seine Bemerkung, die Betäubung habe sich bei ihm auf die Gedanken und Gefühle der letzten Wochen gelegt (155/21 ff.), passt nicht recht, weil er ja schon längst betäubt ist. In diesem Zusammenhang erwähnt er jedoch die von ihm positiv bewertete Funktion der Betäubung; sie habe es ihm ermöglicht, „in meinen Alltag zurückzukehren und in ihm weiterzuleben“ (155/26 f.).
2. Michaels Konsequenzen im Allgemeinen
Im Anschluss an das Stichwort „[die Betäubten] vergleichen“ (99/10 ff.) folgt ein Hinweis auf die Schwierigkeit dieses Unternehmens damals (99/12) und die Frage, die sich ihm damals stellte und heute stellt: „Was sollte und soll meine Generation der Nachlebenden eigentlich mit den Informationen über die Furchtbarkeiten der Vernichtung der Juden anfangen?“ (99/23 ff.) Er zitiert dann gängige Positionen (man könne nicht begreifen, dürfe nicht vergleichen, scheitere beim Nachfragen); er fragt weiter rhetorisch: „Sollen wir nur in Entsetzen, Scham und Schuld verstummen?“ (100/2 f.) Die Frage wird dann aporetisch mit einem Nein beantwortet.
Die von seiner Generation erlebte Kollektivschuld (s. oben 1.) lässt er in der Reflexion offen und löst sie für sich in Bezug auf Hanna (S. 162 f.).
3. Michaels Konsequenzen für seine Person
Persönlich zieht Michael aus der Teilnahme an Hannas Prozess die Konsequenz, keine der erlebten juristischen Rollen für sich zu übernehmen (171/17 ff.): Anklagen und Verteidigen beruhten auf grotesken Vereinfachungen, Richten sei überhaupt die groteskeste. Seine Frau Gertrud sagt formelhaft, seine Entscheidung sei eine Flucht „vor der Herausforderung und Verantwortung des Lebens“ (171/30); ich verstehe dann jedoch nicht seinen Kommentar („und sie hatte recht“, 172/1). Gertrud kann nicht Recht haben, wenn Michael mit seiner Einschätzung rechtlichen Agierens Recht hat.
Diesen Widerspruch fängt der Erzähler in gewisser Weise auf, indem er den Vorwurf der „Flucht“ reflektiert und umdeutet (172/11 ff.); in seinen rechtshistorischen Studien sei er gerade nicht geflohen - doch mit dem Bild der Odyssee als Metapher der Rechtsgeschichte wird auch diese Erkenntnis wieder zurückgenommen (173/28 f.).
In seiner Reflexion des Verhältnisses zu Hannas Schuld (Kap. II 15 und III 1) bündeln sich unsere bisherigen Ergebnisse. Michael berichtet, was er mit seinem Besuch in Struthof erreichen wollte (und was daran scheitert, dass man sich damals angeblich kein Bild von den KZ-Ereignissen machen konnte): „Ich wollte Hannas Verbrechen zugleich verstehen und verurteilen.“ (151/24 f.) Die folgenden Erklärungen, warum das nicht zugleich möglich sei, verdienen Beachtung; Verstehen bedeute, nicht verurteilen zu können, und Verurteilen bedeute, Hanna wieder zu verraten. - Er beendet diesen Bericht mit der Versicherung seines Bemühens und dem Eingeständnis seines Scheiterns (152/1-3).
Die gleiche Konstellation, diesmal noch stärker aufs Nicht-Verurteilen ausgerichtet, trägt er in der Reflexion der Auseinandersetzungen von 1967 vor (S. 162 f.). Er habe Hanna „eigentlich“ verurteilen müssen, und dann die Metapher: „Aber der Fingerzeig auf Hanna wies auf mich zurück. Ich hatte sie geliebt. Ich hatte sie nicht nur geliebt, ich hatte sie gewählt.“ (162/15 ff.) Also kann er sie nicht verurteilen, was er als seine späteren Gedanken ausweist (163/6). Und dann folgt als sein Resümee das große Wort, dass sein Leiden an seiner Liebe zu Hanna „in gewisser Weise das Schicksal meiner Generation, das deutsche Schicksal war“ (163/8 f.).
4. Auswertung
Die beiden zuletzt untersuchten Stellen (Kap. II 15 und III 1) machen mir die Konstruktion des Buches klar: Es geht letztlich um die Möglichkeit, zu den Verbrechen des Dritten Reiches als Deutscher Stellung zu nehmen; durch die Liebe Michaels wird dieser menschlich an eine (zudem durch Analphabetismus behinderte) Verbrecherin gebunden, sodass er in eine typische, die „deutsche“ Konstellation hineinkommt: den Tätern menschlich verbunden zu sein, sie deshalb verstehen zu müssen und letztlich (und auch wegen der Schwierigkeiten, sich „damals“ ein Bild zu machen) nicht verurteilen zu können, ohne sie menschlich zu verraten.
Die Liebesgeschichte des Jungen mit der reifen Frau ist also nur eine Beigabe, um die Verstrickung eines Jüngeren in die deutsche Geschichte herzustellen; ob Michaels Selbstverständnis von der Liebeswahl (S. 162) menschlich plausibel ist, interessiert den Erzähler nicht. Es liegt kein Entwicklungsroman vor, auch kein Liebesroman (auch die Entwicklungen in der Liebe sind seltsam schematisch und wenig erklärt, finde ich - etwa 57/3-7), sondern ein politischer Roman über „die Aufarbeitung der Vergangenheit“ mit einer Liebeshandlung im Rahmen. Für dieses Verständnis spricht auch, dass in Teil III die „Liebe“ trotz des großen Wortes von der Liebeswahl (162/16) fehlt und Michael in seiner Rolle des Vorlesers stagniert; es geht nur um Hanna und ihre „Läuterung“, verbunden mit etwas Emanzipation („Schritt aus der Unmündigkeit...“, 178/17) - dabei wäre das Lesenlernen doch wirklich ein Grund, ihr zu schreiben. Michael entwickelt sich eben nicht, auch wenn er gelegentlich Ansichten ändert; zum Schluss erspart ihm (oder dem Autor Schlink?) ein Selbstmord wie deus ex machina die reale Begegnung mit Hanna.
Auch Michaels Überlegungen nach der Entdeckung von Hannas Analphabetismus verdienen beachtet zu werden. Wie mag das zugehen: ganz man selbst sein, dabei seine eigene Wahrheit und Gerechtigkeit finden (124/28)? Wie stellt der Jurist M. Berg, der doch am Rechtsprechen verzeifelt ist (S. 171 f.), sich eine derartige (ganzheitliche? vgl. Hannas Weltvergessenheit!) Gerechtigkeit vor: individuell, nicht mehr intersubjektiv? Sind Wahrheit und Gerechtigkeit mehr als Wörter, wenn sie nicht mehr intersubjektiv möglich sind? Sollte man vielleicht nicht doch das Ganz-man-selbst-Sein als Kategorie aus dem Katalog der Kriterien der Gerechtigkeit entfernen?
Der Erzähler Michael ist eine fiktive Figur; man kann seiner Ansichten wegen dem Autor keinen Vorwurf machen, weil ein Autor weder mit dem Charakter noch mit der Weltsicht seines Erzählers etwas „behauptet“; man kann dem Autor auch nicht vorwerfen, dass Michael an entscheidenden Stellen in Metaphern flüchtet (Betäubung, die wundersam durch ein Fieber verschwindet, S. 97 - 160; Finger der zeigenden Hand), sich intellektuell mit schlichten Alternativen begnügt (verstehen oder verurteilen) - so ist die Figur eben. Man kann dem Autor selbst Hannas statement, nur die Toten dürften von ihr Rechenschaft fordern, nicht vorwerfen - aber an dieser Stelle hätte ich doch eine Reflexion Michaels erwartet, die über seine Wehleidigkeit (190/19 ff. - vgl. seine demonstrativ betonte Sensibilität 163/9 ff. u.ö.) hinausgeht.
Wir können jedoch Michael menschlich und den Roman literarisch beurteilen; und man kann sich Gedanken machen, warum ein einfach gestrickter Roman wie „Der Vorleser“ so erfolgreich war.
Zur Scham- und Schuldproblematik (innerhalb!) des Romans: www.maikatze.de/grafik/Vorleser.pdf
Unschuldig schuldig? Zur Schuldfrage (in der Wirkung des Romans) und Vermittlung von Schlinks Der Vorleser im DaF-Unterricht: www.gfl-journal.de/2-2004/tm_kleymann_rings.html
Ein wikipedia-Artikel Peter Reichels, der aber wohl umstritten ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vergangenheitsbew%C3%A4ltigung_und_Erinnerungskultur_der_Zeit_des_Nationalsozialismus
sowie zu den Nürnberger Prozessen: d-a-s-h.org/PDF/Dossier11_Erinnerungskultur-Gedaechtnispolitik.pdf
www.weblexikon.de/Vergangenheitsbewältigung.html
Das richtige Suchwort ist "Peter Reichel" +Vergangenheitsbewältigung o.ä.
Im WS 2005/06 hat Peter Reichel eine Vorlesung gehalten: "Der Nationalsozialismus vor Gericht". Unter diesem Stichwort (+"Peter Reichel") findet man viele Beiträge. Die Vorlesung "Der Nationalsozialismus vor Gericht III" befasst sich mit dem Frankfurter Auschwitz-Prozess, der 1963/65, als in zeitlicher Nähe zum KZ-Prozess im Roman Schlinks stattgefunden hat und deshalb für uns ineressant ist: www.sozialwiss.uni-hamburg.de/Ipw/personal/reichel/WS_2005-06_Vorlesung.doc
Generell kann man unter den Suchwörtern Vergangenheitsbewältigung, Erinnerungspolitik, Erinnerungsarbeit, Erinnerungsliteratur, Holocaustliteratur und ähnlichen (eventuell mit "Der Vorleser" kombiniert) im www viel Material finden.
Für unverbesserliche Leseratten:
Braese, Stephan (Hg.): Rechenschaften. Juristischer und literarischer Diskurs in der Auseinandersetzung mit den NS-Massenverbrechen, 2004 (besprochen von Markus Roth: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=4029)
V. Knigge / N. Frei (Hg.): Verbrechen erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord, 2005 (kann bei der Bundeszentrale für polit. Bildung bezogen werden!)
Schlink, Bernhard: Vergangenheitsschuld und gegenwärtiges Recht, 2002.
Ostermann, Micha: Aporien des Erinnerns - Bernhard Schlinks Roman Der Vorleser, Bochum 2004.
Welzer, Harald: Täter, 2005, rezensiert von Tobias Bütow:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=6713&count=363&recno=13&type=rezbuecher&sort=datum&order=down®ion=100
(Vgl. meinen Aufsatz "Analysen" zu Schlink: Der Vorleser, in diesem blog norberto42!)
7. Mai 2006
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